Schneppenkämp noPV
Hiermit stellen wir folgenden Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Xanten Erweiterung für den Bereich zwischen Urselmannsweg/Schneppenkämp im Gewann Achter Ursel“ mit der Zielstellung, ein Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ auszuweisen, wird zurückgenommen. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 194 "Solarpark Xanten Erweiterung für den Bereich zwischen Urselmannsweg/Schneppenkämp im Gewann Achter Ursel" wird zurückgenommen.
Begründung:
Der Beschlussvorschlag im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Planung vom 29.11.2022 erfolgte vor dem Hintergrund nicht ausreichender Information seitens der Verwaltung.
Das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) mit seinen erweiterten Fördermöglichkeiten von Photovoltaik auf Freiflächen kommt für die in Rede stehende Ackerfläche am Schneppenkamp nicht zur Anwendung. Die NRW-Landesregierung machte in 08.2022 von der Länderöffnungsklausel im EEG Gebrauch und erweiterte die Fördermöglichkeiten von Photovoltaik auf Freiflächen. Aber auch nach dieser Erweiterung, Bekanntgabe im Gesetz- und Verordnungsblatt Ausgabe 2022 Nr. 36 vom 26.08.2022, S. 875 bis 892, gehören Anlagen auf Flächen, die eine mittlere Bodenwertzahl von mehr als 55 nach § 4 des Bodenschätzungsgesetzes vom 20.12.2007 aufweisen, nicht zur förderfähigen Flächenkulisse.
Bei der Ackerfläche am Schneppenkämp handelt es sich um eine hochwertige Ackerfläche mit einer Bodenwertzahl > 55, siehe Geoportal NRW, Legende zu den Flurstücken 62 und 63, so dass eine Förderung nach EEG ausgeschlossen ist.
Trotz der politisch gewünschten Beschleunigung beim Ausbau der erneuerbaren Energien wird der Verbrauch hochwertiger Ackerflächen durch PV-Anlagen
laut Landesregierung mit Blick auf die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln für die existentielle Versorgung unserer Bevölkerung als nicht zulässig erachtet. Landwirtschaftliche Fläche ist ein hohes Gut, das wir in NRW weiterhin schützen wollen, siehe Verlautbarung des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW vom 26.08.2022, gleichlautend Eckpunktepapier der Bundesministerien BMWK, BMUV und BMEL vom 10.02.2022.
Außerhalb des EEGs kann auf der Ackerfläche am Schneppenkämp nur eine Flächen-PV-Anlage ohne Förderung errichtet werden. Der erst kürzlich von der Bundesnetzagentur garantierte Abnahmepreis bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen von 7,37 Cent pro Kilowattstunde kann von der Betreiberin ENNI nicht in Anspruch genommen werden. ENNI muss den erzeugten Strom zu volatilen Preisen an der Börse vermarkten, die sich stündlich ändern. Wird ENNI diesen Weg der Vermarktung für diese vergleichsweise sehr kleine Freifläche einschlagen?
Die Aufgabe, wertvolle Ackerflächen vor der Investition „Flächen-PV Anlagen ohne Förderung“ zu schützen, liegt einzig und allein in den Händen der Kommunen! Sie liegt bei uns im Stadtrat.
Vor dem Hintergrund der extrem gestiegenen Strompreise wird der Flächendruck auf landwirtschaftliche Flächen immens zunehmen. Einzelne Landwirte können im Vergleich zu einer landwirtschaftlichen Pacht nunmehr einen vielfachen Pachterlös für ihre Ackerflächen erzielen, wenn wir hochwertige Ackerflächen leichtfertig für Flächen-PV-Anlagen, die die Förderkriterien nach EEG nicht erfüllen, freigeben. Der Kaskadeneffekt auf Flächen minderer Qualität und auf Flächen, die für den Naturschutz benötigt werden, wird sich von selber einstellen, wenn hochwertige Flächen zuerst verbraucht werden.
Wir haben mit dem o.g. Beschuss das falsche Signal beim Ausbau der erneuerbaren Energien gesetzt. Wir haben die Verpflichtung, Ackerflächen bestimmter Güte zu schützen. Diese Notwendigkeit wird sowohl in der Landes- als auch Bundespolitik verteidigt. Wir benötigen im Stadtrat verbindliche Kriterien, nach denen wir Landwirten die Umnutzung ihrer Flächen für PV gestatten. Eine Orientierung an der Förderkulisse des EEGs wäre hilfreich.
Der Beschluss zur Fläche am Schneppenkämp erfolgte im Stadtrat am 29.11.2022 ohne Kenntnis der Bodenwertzahl, der Güte der Fläche und ohne Kenntnis der Förderbedingungen nach EEG.
Dieser Antrag richtet sich nicht gegen den Ausbau der Photovoltaik im Rahmen der Energiewende. Im Gegenteil: die Installation von PV-Anlagen auf Dächern und bereits versiegelten Flächen muss immer Priorität haben und die Möglichkeit, Flächen-PV-Anlagen auf geeigneten Flächen zu errichten, ist weiterhin zu prüfen.
Wir beantragen, die Aufstellung der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzuheben.