30km/h B57 bis Rheintor plus Radspur

Antrag auf Einrichtung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h auf der Strecke zwischen Ortsausgang Lüttingen und Rheintor, Trennung von Fussgänger und Radverkehr und Ausweisung einer Fahrradspur auf dieser Strecke

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir beantragen, die Salmstrasse ab Ortsausgang Lüttingen bis zur B57, sowie die Straße am Rheintor ab Rheintor bis zur B57 mit der streckenbezogenen Geschwindigkeitsbe- schränkung von 30km/h in beide Richtungen auszustatten nach §45 StVO. Weiterhin beantragen wir, die unkomfortable bis bedrohlich unklare gemeinsame Verkehrsführung von Fuss- und Radverkehr aufzuheben. Auf der Straßenfläche im gesamten Streckenbereich soll beidseitig ein farblich (vorzugsweise ROT wie in den Niederlanden) abgetrennter Fahrbereich für Radfahrer markiert werden. Begründung:

1.) In weit verbreiteter Beobachtung und aus eigener Erfahrung zeigen sich für Fußgänger und Radfahrer oft bedrohliche Beeinträchtigungen bei der gemeinsamen Nutzung der vorgesehen Streifen. Die Strecken sind über die GESAMTE LÄNGE ein beliebter Schul- und Freizeitweg zum Erholungsgebiet und zu den Dörfern. Im Sinne der notwendigen Abkehr vom motorisierten Individualverkehr auf Kurzstrecken kann die Notwendigkeit einer sol- chen Maßnahme nicht mehr aus der Unfallstatistik hergeleitet werden, da Beinahe-Unfälle und abschreckende Verkehrserlebnisse in der Regel nicht erfaßt werden. Vielmehr gilt es, durch Erhöhung des Sicherheitsgefühles die Umleitung auf den Fuss-Betrieb zu beschleunigen. Das steigende Aufkommen von Lastenrädern und E-Bikes ist auf diesem kombinierten Fuß-Verkehrswegen nicht mehr zukunftsfähig.

2.) Im betroffenen Streckenverlauf sind mehrere zum Teil stark genutzte Ein- und Ausfahrten zu finden. Ein steigender Querungsverkehr am Dornbuschweg wird erwartet.

3.) Die Ampel der B57 verleitet viele Autofahrer zu plötzlichem Beschleunigen.

4.) Der Wechsel der Geschwindigkeit, Beschleunigung auf 50km/h wie auch die Gesamtgeschwindigkeit in der Nähe der Erholungsanlage läuft einem Luftkurort deutlich zuwider.

5.) Die hierdurch vorgenommenen Eingriffe sind grundsätzlich kompatibel mit allen bisher vorgestellten Leitbildern des Entwurfes zum Verkehrskonzept. Es findet keine eingreifende Verlagerung statt sondern nur Verkehrsberuhigung und Steigerung der Sicherheit. Insofern wäre ein Aufschub bis zur Verabschiedung des Mobiltätskonzeptes nicht nachvollziehbar.

Unser Antrag ist stadtbezirksübergreifend gezielt und kann daher direkt im Rat beschieden werden.