Wie weit liegt eine Vermessung über die Eigentumsverhältnisse entlang des Alleeradweges vor?

Erstellt: 21. Juni 2019

Gibt es eine Katasterisierung der Eigentumsverhältnisse? Wenn nicht, wieweit kann die Stadt hier eine Katasterisierung vornehmen? Wie wertet die Stadt einen diesbezüglichen Arbeits- und Finanzierungsaufwand im Vergleich mit der Durchsetzung…

Gibt es eine Katasterisierung der Eigentumsverhältnisse?

Wenn nicht, wieweit kann die Stadt hier eine Katasterisierung vornehmen?

Wie wertet die Stadt einen diesbezüglichen Arbeits- und Finanzierungsaufwand im Vergleich mit der Durchsetzung und Einhaltung von biologischen Freilandzonen am Alleeradweg?

Um den gut frequentierten Alleenradweg gab es bereits viele sinnvolle Diskussionen:

Seit über drei Jahren wird nun immer wieder von Naturschützern bemängelt, dass die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen entlang des Allenradweges von den Landwirten so extensiv genutzt wird, dass der zu schützende Wegesaum, der der Stadt gehören sollte und der einer Wildblütenzone dient, von den Landwirten zu wenig beachtet wird.

Ein größerer Artikel in der RP berichtete sogar von einer Gefahr für die neu gepflanzten Bäume, deren Wachstum durch die Grenzverletzungen stark eingeschränkt wird.

Auch gibt es ein mehrere hundert Meter langes Teilstück, welches über keinen Wegesaum verfügt, weil „absolut zugeschottert“.

Offiziell heißt es, dass beidseitig drei Meter des Alleenradweges der Stadt gehöre. Aber gleichzeitig heißt es, dass mit den die Grenze überschreitenden Landwirten nochmals geredet werde. Es scheint, als seien die Rahmenbedingungen nicht klar formuliert, bzw. die Eigentumsverhältnisse nicht klar geregelt, bzw. die Durchsetzungskompetenz der Stadt wäre in Frage zu stellen!

Eberhard Ritter grünes Ratsmitglied